Schwarzes Brett im Detail

Neue Windkraftanlagen in Barnstedt

Bürgermeister-Update

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ich möchte kurz aus der letzten Sitzung des Gemeinderats berichten und mich dabei auf den sicherlich wichtigsten Punkt - die Windkraft-Vorrangfläche - beschränken.

Wir alle wissen, dass aus ökologischen Gründen und zur Absicherung der Versorgung mit Elektrizität die Bedeutung der Nutzung der Windkraft in Deutschland erheblich zunimmt. Momentan beschäftigt sich der Landkreis Lüneburg mit der Frage, wo Windkraft-Vorrangflächen entstehen könnten. Am 7.09.22 wurden bei einer öffentlichen Fachausschuss-Sitzung in Lüneburg konkrete Planungen vorgelegt. Danach könnte u.a. die Feldmark in Barnstedt Windkraft-Vorrangfläche werden (siehe blau eingerahmten Teil in der nachstehenden Karte). Mit dieser Planung haben wir uns in der Sitzung des Gemeinderats Barnstedt am 2.11.22 beschäftigt.

Anders als in anderen Fällen haben sich die Grundeigentümer in Barnstedt inzwischen zusammengetan und entsprechende Verträge untereinander abgeschlossen. Es ist vorgesehen, dass man ein mögliches Windkraftprojekt in der Gemarkung Barnstedt nur gemeinsam und mit hiesigen Investoren angeht. Umgesetzt würde das Projekt voraussichtlich mit Unterstützung des Bauernverbands, der auch schon für den zwischen Melbeck und Häcklingen befindlichen Windpark erfolgreich tätig war. Nun könnte auch noch die Gemeinde als Eigentümerin von öffentlichen Wegen im fraglichen Gebiet dem Vertrag beitreten. Ein entsprechender Beschluss wurde am 2.11. aber noch nicht getroffen.

Die Grundstückseigentümer sind sich einig, Windkraftanlagen nur im östlichen Teil des potentiellen Windkraft-Vorranggebiets vorzusehen. Wenn der Landkreis in den nächsten Monaten einen rechtskräftigen Beschluss zur Windkraft-Vorrangfläche trifft, beginnt die Vorplanung. Dann werden Gutachten z.B. zum Vogelbesatz oder zu den Windverhältnissen erstellt. Ergeben sich daraus keine Hinderungsgründe, werden die notwendigen Konzepte z.B. zur Finanzierung und zum technischen Anschluß des Winkparks erarbeitet und die erforderlichen Genehmigungen eingeholt. Danach könnte mit dem Bau der Windkraftanlagen begonnen werden, die sich mit nachstehenden Parametern beschreiben lassen:

+ Nennleistung 5 – 7,2 MW
+ Rotordurchmesser 150 – 175 m
+ Nabenhöhen 120 – 169 m
+ WEA-Gesamthöhe 200 – 260 m
+ Schallleistungspegel 104 – 107 dB(A)

Für den Prozess von Vorplanung bis zur Inbetriebnahme des Windparks muss man einen Zeitraum von 3 – 5 Jahren veranschlagen. Als Gemeinde werden wir das weitere Vorgehen eng begleiten und sicherstellen, dass wir von dem Windpark finanziell angemessen profitieren können.

Eine schöne Woche wünscht der Bürgermeister

Dr.R.v.Estorff